Zwischen MSEMEDIA, Inhaber Mario Schaller, Ernst-Abbe-Str. 13 im folgenden kurz Dienstleister genannt und
Firma:
Name/Vorname:
Straße/Nr.:
PLZ/Ort:
Telefon
Fax:
im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1
Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung eines V-Server für die Speicherung einer Website des Kunden (Host Providing).
(2) Ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist die Einstellung der Website des Kunden in das World Wide Web mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs.
(3) Die Verschaffung des Zugangs zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§ 2
Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden 500 Megabyte (MB) Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung einer Website geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich um einen eigenen Server des Anbieters, zu dessen Nutzung der Anbieter berechtigt ist.
(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Website des Kunden im World Wide Web weltweit abrufbar ist.
(3) Der Anbieter trägt des weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages hat. Dieser Zugriff ist notwendig, damit der Kunde den vertragsgegens-tändlichen Speicherplatz zur Speicherung einer Website und zur Vornahme von Änderungen an dieser Website nutzen kann.
(4) Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf den Server gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages zu ermöglichen, vergibt der Anbieter Zugangsdaten an den Kunden. Diese Zugangsdaten werden nach Vertragsunterzeichnung gesondert übergeben. Aus Sicherheitsgründen gibt der Anbieter dem Kunden die Möglichkeit, sein Kennwort zu ändern.
§ 3
Pflichten des Kunden
(1) Sollte es bei der Nutzung des Servers gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten gemäß § 2 Abs. 4 dieses Vertrages sorgfältig umzu-gehen und eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern.
(3) Als unbefugte Dritte im Sinne des § 3 Abs. 2 dieses Vertrages gelten nicht die Personen, die den Internet-Anschluss, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
(4) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichtsund Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
§ 4
Sperrung von Inhalten
Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung gemäß § 3 Abs. 4 dieses Vertrages für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World Wide Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren.
§ 5
Vergütung
(1) Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 2.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine monatliche Pauschalvergütung von 18,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß den §§ 1 und 2 dieses Vertrages.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) erstmalig sechs Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung gemäß § 315 BGB ist der Anbieter berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt.
§ 6
Zahlungsmodalitäten
Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Die Monatsrechnungen sind jeweils zum ersten eines jeden Monats im voraus zur Zahlung fällig.
§ 7
Nutzungsüberlassung an Dritte
Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nut-zungsüberlassung an Dritte in Textform (§ 126 b BGB) zustimmt.
§ 8
Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 536 ff. BGB).
(2) Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinal-pflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9
Laufzeit, Kündigung
(1) Der Host-Provider-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende.
(2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.
(3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere in den Fällen der §§ 543 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB sowie dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder den vertragsgegenständlichen Speicherplatz ohne Zustimmung des Anbieters einem Dritten zur Nutzung überlässt.
§ 10
Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Erfurt als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.